Zweirad führerschein
Fahrschule Trümper - sicher zum Führerschein!Klasse A – Krafträder
Was darf ich fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
24 Jahre (Direkterwerb),
20 Jahre (Stufenerwerb),
21 Jahre (für Trikes)
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & praktische Prüfung
Klasse A2
Was darf ich fahren?
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Klasse A1
Was darf ich fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorieprüfung & praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Klasse AM
Was darf ich fahren?
Mindestalter: 16
Prüfung: Theorieprüfung und prakische Prüfung
Ausbildung: Theorie & Praxis
Schlüsselzahl B196
Aber was steckt dahinter?
Nur innerhalb Deutschlands gültig!
Theoretischer Unterricht: Mindestens 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterrichtsstoff für die Klassen A,A2 und A1
Praktischer Unterricht: Mindestens 5 x 90 Minuten
Aufstiegsregelung
Was darf ich fahren?
Bei den Motorradführerscheinen kannst du jetzt Karriere machen! Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1
Die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2